|
|
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
|
|
I Bundestagswahl
- Was sagen die Parteien zu Bürgergeld, Rente und sozialer Ungleichheit?
- Bündnis-Aufruf: Für soziale Sicherheit und gerechte Verteilung
II Nachhaltigkeit
- Position: Eckpunkte für den Pfad zur Klimaneutralität
III Familie
- Online Veranstaltung am 11.02.2025 zum Thema: "Kinder psychisch und/ oder suchterkrankter Eltern"
IV Recht
- Umsetzung der eRechnungspflicht
- Jahressteuergesetz (Teil I) ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten
V Förderung
- "Niedersächsischer Integrationspreis 2025 - Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche durch Bildung und Sprache!"
- Aktion Mensch: Förderprogramm „Mobil mit Rad“
- Niedersächsischer Sozialpreis 2025
VI Unsere Seminarangebote
- Unter anderem mit Dr. Christian Schlottfeldt, der Experte in der Schicht- und Dienstplanung.
- Unser beliebtes Format "Der Parigraph" ist wieder da!
Sichern Sie sich einen der begehrten Plätze in unseren Seminaren!
VII Stellenausschreibungen
VIII Sparen durch Paritätische Rahmenverträge
Anmeldung zum Rundbrief |
|
Liebe Leser*innen, liebe Engagierte in unseren Mitgliedsorganisationen,
gemeinsam mit 144 zivilgesellschaftlichen Bundes- und Landesorganisationen hat der Paritätische Gesamtverband einen Appell an die CDU gerichtet. Die Organisationen fordern die Partei auf, sich zur Brandmauer zu bekennen und für ein gesellschaftliches Miteinander, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte einzustehen. Politische Handlungsfähigkeit zeige sich in Gesetzen und Maßnahmen, die realistisch, wertebasiert und rechtskonform sind.
Mehr Informationen zum Thema sowie den Appell finden Sie hier zum Download.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Bleiben Sie uns gewogen.
Ihr Paritätischer Niedersachsen
|
|
I Bundestagswahl
|
 |
|
|
Bundestagswahl 2025: Was sagen die Parteien zu Bürgergeld, Rente und sozialer Ungleichheit? Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Und obwohl dies eine richtungsweisende Wahl sein wird, haben die Debatten die soziale Frage bislang wenig thematisiert. Was planen die Parteien zur Bundestagswahl an sozialpolitischen Aktivitäten? Welche Maßnahmen kündigen sie gegen Armut und Ungleichheit an?
Der Paritätische hat sich die Programme der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien näher angeschaut und die Vorhaben für verschiedene Aspekte der Sozialpolitik zusammengefasst. Anschaulich nebeneinander gestellt lesen Sie Aussagen der Parteien zum Bürgergeld, zur Alterssicherung, zum Mindestlohn sowie allgemeine Aussagen zu Armut.
Hier finden Sie ausführliche Informationen des Gesamtverbands zum Thema, eine große Anzahl weiterführender Links sowie die oben erwähnte Gegenüberstellung 'Synopse Sozialpolitik'.
|
|
Bündnis-Aufruf: Für soziale Sicherheit und gerechte Verteilung Aktuell ist der Sozialstaat bedroht. So wird gefordert, zur Haushaltskonsolidierung Sozialleistungen zu kürzen oder gar das Bürgergeld abzuschaffen.
Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert der Paritätische Gesamtverband in einem breiten Bündnis aus Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen die Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf. Das Bündnis stellt sich allen Forderungen entgegen, die den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile beschädigen:
Wir stehen gemeinsam gegen die Prekarisierung von Arbeit, den Abbau von Leistungen der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, gegen Leistungskürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft und gegen Kürzungen bei den sozialen Dienstleistungen.
Wir stehen für gesamtgesellschaftliche Solidarität. Solidarität darf nicht vor den Wohlhabenden Halt machen: Starke Schultern müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten des Sozialen gehen.
Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt dazu: "Niedrige und repressive Sozialleistungen ziehen das Lohngefüge nach unten. Und demokratische Teilhabe setzt ein Mindestmaß an finanziellem Spielraum voraus. Auch deshalb treten wir für armutsfeste und sanktionsfreie Sozialleistungen ein. Die Armutslücke muss geschlossen werden, damit alle frei von Armut leben können.“
Weitere Stimmen von den beteiligten Organisationen finden Sie hier. Hier geht es zum Download des gemeinsamen Aufrufs.
|
|
II Nachhaltigkeit
|
 |
|
|
Position: Eckpunkte für den Pfad zur Klimaneutralität In einer neuen Positionierung macht der Paritätische Vorschläge, wie Individuen, Haushalte und soziale Organisationen angesichts steigender CO2-Preise auf dem Weg zur Klimaneutralität mitgenommen werden können.
Der viel diskutierte finanzielle Ausgleich durch ein soziales Klimageld kann kurz- und mittelfristig einen Beitrag zur Gerechtigkeit leisten und für sozialen Ausgleich sorgen. Um die ökologische Transformation zur Klimaneutralität zuverlässig in allen Bereichen voranzubringen, braucht es aber mehr als ein soziales Klimageld.
Denn die Möglichkeit des Umstiegs vom fossilen Heizen und Fortbewegen zu einem klimaneutralen Leben ist zwischen Haushalten sehr unterschiedlich verteilt. Auch unter gemeinnützigen sozialen Einrichtungen sind die Voraussetzungen für Investitionen in klimafreundliches Wirtschaften höchst verschieden. Sie hängen von der finanziellen Lage, der Fähigkeit und Bereitschaft des Kostenträgers zur Refinanzierung von Klimaschutz-Maßnahmen oder den personellen Ressourcen innerhalb der Organisation ab.
Um Individuen, Haushalten und Organisationen ein klimafreundliches Leben und Arbeiten zu ermöglichen, schlägt der Paritätische vor, Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel gezielt für die Förderung von Optionen des Umstiegs auf ein klimaneutrales Leben zu nutzen. Eine besondere Bedeutung spielen hierfür Investitionen in öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Infrastrukturen.
Ein sozial gerechter Weg zur Klimaneutralität führt über gemeinschaftlich gedachte Lösungen, über den Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, über Wärmenetze, über Quartierslösungen und über die ökologische Aufwertung der sozialen Infrastruktur.
Lesen Sie hier die Paritätischen Eckpunkte für den Pfad zur Klimaneutralität.
|
|
III Familie
|
 |
|
|
"Kinder psychisch und/ oder suchterkrankter Eltern" - Onlineveranstaltung am 11.02.2025, 10:00 - 11:30 h Derzeit beschäftigt uns beim Paritätischen Landesverband das Thema "Kinder psychisch und/ oder suchterkrankter Eltern". Viele Familien sind betroffen - der Leidensdruck bei den Kindern ist hoch. Angebote gibt es zu wenige und die Passgenauigkeit ist für die betroffenen Familien oftmals nicht ausreichend. Hier verweist ein Rechtskreis auf den nächsten. Für diese "Schnittstellenthematiken" reichen die vorhandenen Ressourcen schlicht nicht aus.
Gerne würden wir dazu mit Ihnen ins Gespräch gehen. Zunächst planen wir eine Art Bestandsaufnahme: Welche Angebote haben wir in Niedersachsen und was genau brauchen wir? Weiterhin möchten wir mit Ihnen an einem Ausblick zu dem Thema arbeiten: Womit ist eine Finanzierung passgenauer Angebote möglich? Was können wir in Bewegung setzen? Wir würden uns sehr freuen, Sie am Di., 11.02.2025 ab 10:00 bis max. 11:30 Uhr online begrüßen zu dürfen, um Sie und Ihren wertvollen Blick aus der Praxis an der Strukturentwicklung zu beteiligen.
Bitte melden Sie sich an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten: Anmeldung
|
|
IV Recht
|
 |
|
|
Umsetzung der eRechnungspflicht Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die stufenweise eRechnungspflicht zwischen Unternehmern eingeführt. Somit besteht zwischen inländischen Unternehmen seit dem 01.01.2025 die grundsätzliche Verpflichtung zum Versand und Empfang von Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format (im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931).
Dank der durch den Gesetzgeber eingeräumten großzügigen Übergangsregelungen müssen Unternehmen jedoch frühestens ab dem 01.01.2027 im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. Weniger umsatzstarke Unternehmen, mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 €, dürfen bis Ende 2027 sonstige Rechnungen ausstellen.
Dies bedeutet, dass aktuell lediglich für inländische Unternehmen eine Verpflichtung dahingehend besteht, E-Rechnungen empfangen zu können. Hierfür genügt gemäß dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt.
Nach Ablauf der Übergangsfristen ist entscheidendes Merkmal für die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen, dass ein Umsatz zwischen inländischen Unternehmen stattgefunden hat, 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Auch Vereine können Unternehmer in diesem Sinne sein, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen oder verkaufen. Das Vorliegen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit spielt bei der Einordnung keine Rolle.
Die Verpflichtung zur E-Rechnungsausstellung hängt zwar nicht von der Art des geführten Unternehmens ab, einen Unterschied kann jedoch der dabei bewirkte Umsatz machen. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung sind Leistungen, welche gemäß § 4 Nr. 8 – 29 UStG steuerfrei sind.
Zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Durchführung von Geschäften des täglichen Lebens wurde für Kleinstbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250,- € bestimmt, dass hierfür alle Arten von Rechnungen verwendet werden dürfen, § 33 S. 4 UStDV.
Weitere Einzelheiten, insbesondere zu weiteren Ausnahmen, zu den zulässigen Formaten einer E-Rechnung und zu den Aufbewahrungsanforderungen entnehmen Sie bitte diesem BMF-Schreiben vom 15.10.2024.
Gerne können Sie sich bei rechtlichen Fragen zur E-Rechnung auch an unsere Rechtsreferentinnen unter recht@paritaetischer.de wenden.
Beachten Sie auch unseren Hinweis auf die online-Veranstaltung zu diesem Thema weiter unten unter VIII Sparen durch Paritätische Rahmenverträge: artner Seminar zum Thema E-Rechnung.
|
|
Jahressteuergesetz (Teil I) ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten Die für die Wohlfahrtspflege wichtigsten im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Regelungen sind die Einführung einer Wohngemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) und Änderungen im Bildungsbereich in § 4 Nr. 21 UStG.
Der Paritätische Gesamtverband hatte mit mehreren Fachinformationen auf die geplanten Änderungen hingewiesen und sich erfolgreich für die Beibehaltung der Regelungen zur Rücklagenbildung und zeitnahen Mittelverwendung eingesetzt (siehe Fachinfos vom 18.07.2024, 10.07.2024, 05.06.2024 und 24.05.2024.)
In § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO wurde neu eingeführt: „die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nr. 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen“.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist des Weiteren eine Anpassung in der Rücklagenbildung in § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO vorgenommen worden. Es ist für den Zeitpunkt der Bildung einer Projektrücklage auf den Zeitpunkt der Rücklagenbildung ("ex-ante-Perspektive“) abzustellen.
Auch die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefasst. Die Neuregelung präzisiert, welche Leistungen im Bildungsbereich von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft öffentlich als auch private Bildungseinrichtungen sowie Privatlehrer. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den geänderten Regelungen einen Entwurf für diesen neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfasst.
Hier geht zur Seite des Gesamtverbands mit weiterführenden Infos zu den einzelnen Änderungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte auch direkt dem Jahressteuergesetz (Art. 17 und 25).
|
|
V Förderung
|
 |
|
|
Niedersächsischer Integrationspreis 2025 - Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche durch Bildung und Sprache! In diesem Jahr wird der Niedersächsische Integrationspreis zum Thema „Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche durch Bildung und Sprache!“ ausgeschrieben.
Damit möchte das Land Niedersachsen Initiativen, Projekte und Maßnahmen auszeichnen, die sich in besonderer Weise hinsichtlich der Vermittlung und Förderung von Bildungsaspekten und Sprachkenntnissen für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte hervorheben und dadurch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten.
Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Stiftungen, Kindergärten, Schulen etc. können sich für den Preis bewerben oder können vorgeschlagen werden.
Bewerbungsschluss ist der 18.02.2025.
Die Bewerbungsmodalitäten und weitere Informationen zur Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2025 entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten: Niedersächsischer Integrationspreis 2025 und Migrationsbeauftragter-Niedersachsen.
|
|
Aktion Mensch: Aktions-Förderprogramm „Mobil mit Rad“ Noch bis zum 31.05.2025 ist eine Antragstellung im attraktiven Förderprogramm der Aktion Mensch „Mobil mit Rad“ möglich. Mit dem Programm soll die Mobilität von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
Bis zu 20.000 € bezuschusst die Aktion Mensch bei „Mobil mit Rad“, ein Eigenmitteleinsatz ist nicht nötig. Angeschafft oder gemietet werden können spezielle Fahrradtypen (mit oder ohne Elektromotor), die für Menschen mit Behinderung geeignet sind, wie beispielsweise Rollstuhlbeförderungsräder, Parallel-Tandems, Dreirad-Tandems, Dreirad-Räder, Rickschas, Lastenräder und Handbikes. Sollen Räder gemietet werden, ist die maximale Dauer auf ein Jahr beschränkt.
Zusätzlich zu den Kosten für Kauf oder Miete können beantragt und gefördert werden: - Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten - Fahrradnavigationsgeräte - Zusätzlicher Akku - Reparaturkosten/Servicepauschalen für das erste Jahr - Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen - Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen - Fahr- und Sicherheitstraining
Der Antrag muss online gestellt und spätestens bis zum 31.05.2025 das erste Mal eingereicht sein. Pro Dienst oder Einrichtung sind maximal zwei Förderungen im Aktionszeitraum zulässig.
Bei Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gerne an den Referenten für Fördermittel im Landesverband, Fabian Hüper, Tel. 0511 524 86-361, E-Mail: fabian.hueper@paritaetischer.de wenden.
|
|
Niedersächsischer Sozialpreis 2025 Verantwortung.Vielfalt.Solidarität.
|
|
|
Der Niedersächsische Sozialpreis würdigt herausragendes Engagement von Unternehmen, Vereinen, Organisationen und Initiativen, die zeigen, wie soziale Verantwortung konkret umgesetzt werden kann.
Wer kann sich bewerben/nominiert werden?
- Unternehmen
- Organisationen
- Initiativen
- Vereine
aus Niedersachsen, unabhängig von Größe und Rechtsform.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. und die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. stiften den Niedersächsischen Sozialpreis bereits zum dritten Mal.
DIE PREISKATEGORIEN:
Sozial am Arbeitsplatz Sie schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem Gesundheit und Sicherheit Priorität haben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelebt wird und Integration sowie Inklusion mehr als Schlagworte sind? Ob flexible Arbeitszeiten, Programme zur Förderung der Diversität oder Projekte zur mentalen und körperlichen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden – Ihr Einsatz zählt und verdient Anerkennung.
Sozial für das Gemeinwesen Zeigen Sie, wie Ihr Engagement Niedersachsen stärkt! Das Gemeinwesen lebt von Zusammenhalt, Verantwortung und dem Einsatz füreinander. Unternehmen, Vereine und Initiativen, die durch ihr soziales Engagement das Zusammenleben in Niedersachsen bereichern, sind unverzichtbare Partner für eine starke Gemeinschaft.
Sonderpreis "Mehrwert durch Vielfalt" Die Welt ist bunt. Erfolgreiche Unternehmen und Organisationen nutzen diese Vielfalt als echten Gewinn. Gesucht werden Projekte, die ein integratives Arbeitsumfeld fördern, in dem Menschen jeden Alters, Geschlechts, verschiedener sexueller Orientierungen und Herkunft, mit und ohne Behinderungen ihre Fähigkeiten und Potenziale voll entfalten können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialpreis-niedersachsen.de
|
|
VI Unsere Seminarangebote
|
 |
|
|
Unser ausführliches Seminarangebot sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserem Eventshop. Sofern Sie dazu Nachfragen haben sollten, wenden Sie sich gern an uns.
Ihre Ansprechpartnerin ist Celine Wege, die Sie unter Tel.Nr. 0511 - 524 86 -396 oder per E-Mail erreichen können.
|
|
Erfolgreich berichten in der Eingliederungshilfe >>> An Geschäftsführungen und Leitungskräfte aus verschiedenen sozialen Einrichtungen
AUSGEBUCHT Sichern Sie sich einen Platz auf der Wartliste oder melden Sie sich noch schnell am 27.03.2025 an.
|
|
|
Online-Veranstaltung: 04.03.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 11.03.2025
|
|
|
Tagesseminar: 13.03.2025 Walsrode
|
|
|
zweitägiges Seminar: 25.03.- 26.03.2025 Hannover
|
|
|
Tagesseminar: 27.03.2025 Hannover
|
|
|
Tagesseminar: 03.04.2025 Hannover
|
|
|
Online-Veranstaltung: 24.04.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 07.05.2025 14.05.2025 21.05.2025 28.05.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 14.05.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 11.06.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 12.06.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 19.06.2025
|
|
|
Online-Veranstaltung: 09.09.2025
|
|
|
zweitägiges Seminar: 10.09.-11.09.2025 Hannover
|
|
|
Online-Veranstaltung: 16.09.2025
|
|
|
zweitägiges Seminar: 24.09.- 25.09.2025 Hannover
|
|
|
Online-Veranstaltung: 08.10.2025
|
|
|
VII Stellenausschreibungen |
 |
|
|
Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier.
|
|
VIII Sparen durch Paritätische Rahmenverträge
|
|
Der Paritätische bildet mit seinen über 10.600 Mitgliedern und über 667.000 Arbeitnehmern bundesweit ein starkes Bündnis. Die Bündelung dieses Einkaufspotenzials ermöglicht Sonderkonditionen bei der Beschaffung von Produkten oder Dienstleistungen. Diese Rabatte sind für alle Mitglieder gültig (unabhängig von der Größe der Einrichtung).
Ihre Vorteile:
- Kosten sparen (mehr Finanzmittel für sozialen Auftrag)
- Abwicklung beim Einkauf vereinfachen (feste Ansprechpartner, OnlineShops speziell für den Paritätischen)
- Zeit sparen (mehr Zeit für Ihren sozialen Auftrag)
Hier finden Sie alle unsere Vertragspartner sowie weitere Informationen zu Webinaren und Aktionen.
|
|
Innovative Lösungen für das Recruiting der Zukunft >>> Do., 19.02.2025, 10:00 Uhr Im exklusiven Webinar mit den Jobmarktexperten von JobNinja für den Paritätischen sowie seine Mitgliedsorganisationen dreht sich alles um die Zukunft der Arbeit. Welche Rolle wird KI spielen? Es werden u.a. praxisorientierte Ansätze vorgestellt. Hier geht es zur Anmeldung
|
|
|
O2 Business Aktionen Als Begleiter und Impulsgeber rund um die Digitalisierung und Telekommunikation unterstützt O2 Business Sie mit attraktiven Sonderkonditionen. Mit den aktuellen Aktionen erhalten Sie bis zum 31.12.2025 noch mehr Leistung zu attraktiven Preisen. Persönliche Ansprechpartner* innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen bei einem Anbieterwechsel.
|
|
|
artner Webinar Webinar „Effiziente Rechnungsprozesse für die Sozialwirtschaft: Von der E-Rechnungspflicht zur Entlastung des Arbeitsalltags“, 18.02.2025 Erfahren Sie im kostenfreien Webinar unseres Partners artner, wie soziale Organisationen die neuen Anforderungen der E-Rechnungspflicht effizient umsetzen können. Hier geht es zur Anmeldung.
|
|
|
Verbesserte Konditionen: Shell Card Gute Nachrichten: Shell hat die Konditionen für unsere Mitglieder verbessert. Das bedeutet für Sie noch mehr Vorteile und attraktive Möglichkeiten. Nutzen Sie die Chance, von den neuen Rabatten aus unserem Rahmenvertrag zu profitieren. Informieren Sie sich jetzt und beantragen Sie unkompliziert die ShellCard.
|
|
|
Facebook-Gruppe bietet viele Vorteile In unserer geschlossenen Facebook-Gruppe „Parität exklusiv – Rahmenverträge“ informieren wir Sie über unsere Rahmenverträge, die Vorteile für Mitarbeitende privat, machen Gewinnspiele und vieles mehr.
|
|
|
Anmeldung zum Rundbrief
Unser Rundbrief ist eine exklusive Leistung für unsere Mitgliedsorganisationen. Mit diesem erhalten Sie wöchentlich Informationen zu aktuellen Themen, Hinweise, Veranstaltungstipps, unserem Seminarprogramm, Rahmenverträgen etc. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff: Aufnahme in den Verteiler des Rundbriefs und senden uns Ihre Kontaktdaten zu. Gern können Sie diese Information auch an die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Organisation weitergeben.
|
|
|
|
|
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
|
|
Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Stefanie Akwa
Abteilungsleiterin Mitgliederbetreuung, Pflege, Gesundheit und Integration
Gandhistraße 5a 30559 Hannover Deutschland
0511 52486 376 stefanie.akwa@paritaetischer.de
|
|
Wenn Sie diese E-Mail (an: asn@mail.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. |
|
| |